Allgemeine  Geschäftsbedingung „Ferien in Braunschweig“

(Basierend auf: Teilnahmebedingungen für die Aktion „Ferien in Braunschweig“)

1. Veranstalter
AWO Kinder- und Jugendzentrum Schiene
Steinbrink 3, 38122 Braunschweig
Telefon: 0531 – 873310, Email: team@kjz-schiene.de

Träger:
AWO Kreisverband Braunschweig e.V.
Schloßstraße 8
38100 Braunschweig
Telefon: 0531-889890
E-Mail: info@awo-kv-bs.de

Vertreten durch:
Jörg Hitzmann, 1. Vorsitzender

Eingetragen im Vereinsregister:
Vereinsregister-Nr VR2052
Gericht: Amtsgericht Braunschweig

Verantwortlich für den Inhalt gem. § 55 Abs. 2 RStV:

Jörg Hitzmann
Steverweg 13, 38120 Braunschweig

2. Teilnahmeberechtigte
Je nach Art des Programmes können daran Kinder und Jugendliche teilnehmen, die in Braunschweig wohnen.
3. Anmeldung
Die Anmeldung zu einem der angebotenen Programme muss über das Onlinesystem erfolgen. Eine Anmeldung wird durch die Zahlung des Teilnahmebetrages rechtlich gültig. Weitere Auflagen, die mit dem Anmeldeverfahren verbunden sind, ergeben sich aus dem Onlineangebot. Vorbestellungen sind nicht möglich.
a) Datenschutzerklärung gemäß DSGVO. Es gilt die jeweils gültige Datenschutzerklärung des AWO Kreisverbandes, die bei Abschluss der Onlinebuchung vor Versenden akzeptiert wurde.
4. Teilnahmebetrag
Die Höhe des Teilnahmebetrages ergibt sich aus dem Onlineangebot, abweichenden Information (z.B. im FiBS-Heft) haben keine Gültigkeit. Der gesamte Teilnahmebetrag ist innerhalb von 14 Tagen zu entrichten.
5. Leistungen
Für die Programmleistungen sind grundsätzlich die Onlineangaben maßgeblich. Abänderungen und Nebenabsprachen sind nur wirksam, wenn sie vom AWO Kreisverband schriftlich bestätigt werden.
6. Leitung
Alle Programme werden von ausgebildeten, ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie immer von mindestens einer hauptberuflich tätigen Fachkraft der Sozialen Arbeit geleitet. Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
7. Verhalten der Teilnehmer am Programmort
Der AWO Kreisverband ist berechtigt Teilnehmer, die den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuwiderhandeln, gegen die Haus- bzw. Lagerordnung verstoßen oder irgendwelche strafbare Handlungen begehen, auf deren Kosten nach Hause zu schicken. Die Erziehungsberechtigten erklären durch akzeptieren dieser AGB ihr Einverständnis zu solchen Maßnahmen und verpflichten sich alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
8. Gesundheitszustand der Teilnehmer
Besonderheiten des Gesundheitszustandes der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (z. B. Diätvorschriften, Allergien) sind per Mail / Anmeldunformular im Vorfeld mitzuteilen.
Ergibt der gesundheitliche Zustand der/des Angemeldeten, dass eine Teilnahme am Programm nicht möglich ist, ist sie/ er vom Programm ausgeschlossen. Es gelten die Regelungen über den Rücktritt durch den Teilnehmer entsprechend.
9. Versicherung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind im Rahmen der Satzung und Verrechnungsgrundsätze des Kommunalen Schadenausgleiches wie folgt geschützt:
a) Invaliditätsentschädigung bis zu 80.000 EUR (ab 20 % MDE)
b) Bergungs- und Überführungskosten bis zu 1.200 EUR
10. Krankheitsvorsorge
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen Mitglied einer Krankenkasse sein oder für die Dauer des Programmes eine Krankenversicherung abschließen. Vom AWO Kreisverband entgegenkommenderweise verauslagte Behandlungs-, Medikamenten-, Fahrt- und sonstige Kosten sind in jedem Fall von den Erziehungsberechtigten unabhängig von einer Erstattung durch die Krankenkasse zurückzuzahlen.
11. Leistungsänderungen
Abweichungen einzelner Programmleistungen, die nach den Anmeldungen notwendig werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigen. Der AWO Kreisverband ist verpflichtet, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Leistungsänderung unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern ihr dies möglich und die Änderung nicht lediglich geringfügig ist.
12. Rücktritt
a) durch den AWO Kreisverband
Der AWO Kreisverband kann ohne Einhaltung einer Frist die Teilnahmebestätigung zurücknehmen, wenn die Teilnehmerin/der Teilnehmer bzw. ihre/seine Erziehungsberechtigten die Teilnahmebedingungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen. In diesem Fall behält der AWO Kreisverband den Anspruch auf den Teilnahmebetrag. Der AWO Kreisverband ist berechtigt bis zwei Wochen vor Beginn das Programm abzusagen, wenn die dafür vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erhält den gezahlten Teilnahmebetrag umgehend zurück.
b) durch den Teilnehmer
Ein Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen ist nur mit ärztlicher Bescheinigung möglich. In diesem Falle werden 10 % Bearbeitungsgebühr gefordert. Wird die Abmeldung bis zum elften Tag vor Programmbeginn zurückgegeben, wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Teilnahmebetrages gefordert. Bei einem Rücktritt von der Anmeldung in den letzten zehn Tagen vor Programmbeginn werden 50 % der Kosten berechnet. Ist der Rücktritt von der Anmeldung nicht bis zum dritten Werktag vor Programmbeginn erfolgt, entfällt jeglicher Anspruch auf Erstattung.
13. Außergewöhnliche Umstände
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Programme durch Preissteigerungen, Kürzungen in öffentlichen Haushalten, Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden können. In diesen Fällen einer Absage vor Programmbeginn sind Teilnahmebeträge an die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer zurückzuzahlen. Muss ein Programm nach Antritt vorzeitig beendet werden, kann der AWO Kreisverband für die von ihr erbrachten und in diesem Zusammenhang noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Der AWO Kreisverband ist, falls das Programm die Beförderung mit umfasst, zur Rückbeförderung sowie zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen verpflichtet. Die Mehrkosten haben beide Parteien je zur Hälfte zu tragen.
14. Erstattung
Erstattungen des Teilnahmebetrages werden nicht vorgenommen, wenn die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer aus Krankheitsgründen oder sonstigen von ihr bzw. ihm zu tragenden Gründen vorzeitig den Programmort verlassen muss bzw. später zum Programmort kommt.